
 Informationen zum Wohnungsmietrecht 
           (Newsletter 2016/10)
Neues aus der Rechtsprechung
 Fehlerhafte Möblierung
      
 
      Mieter können wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel auch dann die Miete mindern, wenn sie den Mangel wegen  
      fehlerhafter Möblierung verursacht haben, dieser Fehler von ihnen jedoch nicht zu vertreten war.
      
      Das Landgericht Lübeck (1 S 106/13) stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten, wonach als 
      Grund für den Schimmel im Schlafzimmer ein Baumangel ausgeschlossen werden könne. Aberauch falschen Heizen  
      und Lüften des Mieters sei als Grund nicht feststellbar. Ursächlich, so der Sachverständige, sei ein großer 
      Kleiderschrank an der nördlich gelegenen Außenwand des Schlafzimmers, der ein  Zirkulation der Luft verhindere.  
      Nach Ansicht des Landgerichts müssten Mieter aber nicht damit rechnen, dass das Aufstellen des Schrankes zu 
      Schimmelbildung an der Wand führen  würde. Eine derartige Kenntnis bauphysikalischer Zusammenhänge könne nicht  
      vorausgesetzt werden, zumal der Sachverständige selbst nicht eindeutig sagen konnte, wie groß ein Schrank an 
      der Außenwand maximal hätte sein dürfen, um Schimmelbildung zu verhindern. Am besten sei es, so seine Aussage, 
      man stelle gar keinen Schrank an die Wand.
      
      Zwei Millionen Mieterhöhungen im Jahr (Teil 4)
      
      Mieter, die vorschnell und ungeprüft Mieterhöhungsforderungen ihres Vermieters erfüllen, zahlen Millionen Euro     
      zu viel. In seiner neuen 76-seitigen Informationsbroschüre „Mieterhöhung“ hilft der Deutsche Mieterbund, unzulässige, 
      fehlerhafte oder zu hohe Mieterhöhungen zu erkennen. Wir erklären hier schon einmal die wichtigsten Grundsätze und 
      Fachbegriffe  zum  Thema  Mieterhöhung nach einer Modernisierung:
      
      
Mieterhöhungserklärung: Die schriftliche 
      Mieterhöhung muss die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen 
      einzeln aufführen, die entstandenen Kosten aufschlüsseln, berechnen und erläutern, welche Modernisierungskosten für die 
      einzelne Wohnung entstanden sind und welche Mieterhöhung pro Monat sich daraus ergibt. Bei anteiligen Modernisierungskosten 
      in Höhe von 10.000 Euro für die Mieterwohnung kann der Vermieter elf Prozent, also 1.100 Euro auf die Jahresmiete aufschlagen.  
      Das wäre eine monatliche Mieterhöhung von 91,67 Euro.
      
      
Wirksamwerden der Mieterhöhung: Ist die 
      Mieterhöhung des Vermieters in Ordnung, muss der Mieter die erhöhte Miete ab dem 
      dritten Monat nach Zugang der Erhöhungserklärung zahlen. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn der Vermieter die 
      Modernisierungsarbeiten nicht ordnungsgemäß angekündigt hat oder sich die tatsächliche Mieterhöhung gegenüber der Ankündigung 
      um mehr als zehn Prozent erhöht hat.
      
      
      
      Vorauszahlungen
      
      Nach dem Gesetz darf der Vermieter die Betriebskosten nicht zu hoch ansetzen, nach unten gibt es aber keine Grenze. Das bedeutet,  
      beim Abschluss des Mietvertrages kann der Vermieter mit einer niedrigen Betriebskostenvorauszahlung eine relativ günstige
      Gesamtmietbelastung vorgaukeln. Spätestens nach der ersten Betriebskostenabrechnung kommt dann das „böse Erwachen“. Mieter sollten 
      sich den Energieausweis zeigen lassen und anhand des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes prüfen, ob die Vorauszahlungen 
      in realistischer Höhe angesetzt wurden.
           
           
           
           
     
    DEUTSCHER MIETERBUND
                      
Mieterverein Neunkirchen e.V.
Tel. +49 681 - 94 767 - 0
info@mieterverein-neunkirchen.de
 
      
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